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   BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90   

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BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90 (https://dejure.org/1990,611)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1990 - II ZB 1/90 (https://dejure.org/1990,611)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1990 - II ZB 1/90 (https://dejure.org/1990,611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unternehmensverschmelzung - Eintragungsverfahren - Aussetzung - Anfechtungsklage - Erfolgsaussichten - Registergericht

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktionär, Anfechtungsklage, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Registergericht, Umwandlung, Verschmelzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AktG § 345 Abs. 2 S. 1; FGG § 127

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 112, 9
  • NJW 1990, 2747
  • NJW-RR 1990, 1371 (Ls.)
  • ZIP 1990, 985
  • MDR 1990, 988
  • WM 1990, 1372
  • BB 1990, 1788
  • DB 1990, 1762
  • Rpfleger 1990, 464
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90
    Des weiteren hat der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 22. Mai 1989 (BGHZ 107, 296) auch an sich begründeten Anfechtungsklagen den Erfolg versagt, wenn sie mit dem Ziel erhoben werden, die Gesellschaft in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die der klagende Aktionär keinen Anspruch hat und auch billigerweise nicht erheben kann.

    Dies gilt um so mehr, als der Bundesgerichtshof bisher nicht abschließend zu der Frage Stellung genommen hat, welchen Anforderungen der von § 340a AktG und Art. 9 der Verschmelzungsrichtlinie des Rates geforderte »ausführliche« Bericht zu genügen hat, sondern dazu lediglich ausgeführt hat, mit Hilfe dieses Berichts solle erreicht werden, daß die Aktionäre über die Verschmelzung in Kenntnis aller Umstände abstimmen, wozu es jedenfalls nicht ausreiche, daß er sich auf die Darstellung der Grundsätze beschränke, nach denen das vorgeschlagene Umtauschverhältnis ermittelt worden ist (BGHZ 107, 296, 302 ff.).

  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 254/88

    Verfassungsmäßigkeit - Aktiengesetz - Verschmelzung - Anfechtung von

    Auszug aus BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90
    d) Entgegen der Ansicht, die in dem von der Beteiligten zu 3 vorgelegten Rechtsgutachten von Mertens vertreten wird, sieht der Senat keine Gründe, die die Annahme rechtfertigen könnten, § 345 Abs. 2 Satz 1 AktG verstoße in der vorstehenden Auslegung gegen das Grundgesetz (vgl. auch Senatsbeschluß vom 25. September 1989 - II ZR 254/88, WM 1989, 1765 u. BVerfG Beschl. vom 21. November 1989 - 1 BvR 1377/89, BB 1990, 414 zum umgekehrten Fall der angeblichen Verletzung der Grundrechte des Aktionärs durch das geltende Verschmelzungsrecht).
  • BVerfG, 21.11.1989 - 1 BvR 1377/89

    Unterlassen einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof und Anspruch auf den

    Auszug aus BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90
    d) Entgegen der Ansicht, die in dem von der Beteiligten zu 3 vorgelegten Rechtsgutachten von Mertens vertreten wird, sieht der Senat keine Gründe, die die Annahme rechtfertigen könnten, § 345 Abs. 2 Satz 1 AktG verstoße in der vorstehenden Auslegung gegen das Grundgesetz (vgl. auch Senatsbeschluß vom 25. September 1989 - II ZR 254/88, WM 1989, 1765 u. BVerfG Beschl. vom 21. November 1989 - 1 BvR 1377/89, BB 1990, 414 zum umgekehrten Fall der angeblichen Verletzung der Grundrechte des Aktionärs durch das geltende Verschmelzungsrecht).
  • OLG Hamm, 04.05.1988 - 15 W 61/88

    Aussetzung des Eintragungsverfahrens; Unternehmensverschmelzung;

    Auszug aus BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90
    Es möchte deshalb den weiteren Beschwerden stattgeben, sieht sich daran aber durch den in einem Rechtsbeschwerdeverfahren ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. Mai 1988 (WM 1988, 943) gehindert und hat deshalb die weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 2 nach § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Die von den Klägern erhobene Anfechtungsklage hinderte die Eintragung in das Handelsregister grundsätzlich nicht (vgl. BGHZ 112, 9, 16 f. m.w.N.; Koppensteiner in KK z. AktG aaO § 294 Rdn. 19; Geßler in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff aaO § 294 Rdn. 18; Nirk/Brezing/Bächle aaO Rdn. 1057; Kropff, Textausgabe ... aaO S. 384).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Es hat umfangreichen, dezidierten und unter Sachverständigenbeweis gestellten Vortrag der Klägerinnen zu 1 und 4 zu dem - von ihnen als Aktionären des übernehmenden Rechtsträgers in zulässiger Weise erhobenen (vgl. arg. e contrario § 14 Abs. 2 UmwG; vgl. BGHZ 112, 9, 19 - zu § 352 c AktG a.F.) - Kernvorwurf, dem Verschmelzungsbeschluss liege infolge schwerwiegender Bewertungsmängel eine deutliche Unterbewertung des Unternehmens der Beklagten und damit ein für deren Aktionäre nachteiliges, fehlerhaftes Umtauschverhältnis zugrunde, verfahrensfehlerhaft als unsubstantiiert abqualifiziert bzw. - ohne nähere Begründung und insbesondere ohne Einholung des beantragten Sachverständigengutachtens - als durch den gegenteiligen Parteivortrag der Beklagten widerlegt angesehen.
  • BGH, 29.05.2006 - II ZB 5/06

    Keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren der Verschmelzung von Deutsche

    Mit dem im Jahre 1994 in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (BGHZ 112, 9, 23 f.) eingeführten Freigabeverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG wollte der Gesetzgeber diesem Missstand entgegen wirken.

    Vielmehr ist dieses Verfahren im Anschluss an die in der Senatsentscheidung vom 2. Juli 1990 (BGHZ 112, 9, 23 f.) entwickelten Grundsätze eigenständig ausgestaltet mit dem bereits erwähnten Ziel, unter den im Gesetz näher umschriebenen Voraussetzungen die Interessen der Beteiligten zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen.

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats aus der Zeit vor Geltung des § 16 Abs. 3 UmwG (BGHZ 112, 9, 23 f.).

  • OLG München, 03.09.2008 - 7 W 1432/08

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Squeeze-Out Beschlusses wegen fehlerhafter

    Eine hiervon abweichende Beurteilung gebietet auch die Entscheidung des BGH (NJW 1990, 2747) nicht.
  • OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04

    Zum Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wegen

    Bereits nach der alten Rechtslage zu § 345 Abs. 2 S. 1 AktG sollte durch die Negativerklärung die Vorgreiflichkeit einer Entscheidung über Anfechtungsklagen ersetzt und sichergestellt werden, dass keine Eintragungen erfolgen konnten, deren rechtliche Grundlage sich später als Ergebnis erfolgreicher Anfechtungsklagen als mangelhaft erweisen könnte (BGH WM 1990, 1372 = BGHZ 112, 9).
  • BGH, 14.05.1992 - II ZR 299/90

    Anwaltshaftung bei Abfindungsvertrag über Rücknahme aktienrechtlicher

    Nachteile, die der Gesellschaft insbesondere dadurch entstehen können, daß angefochtene Beschlüsse entweder kraft gesetzlicher Anordnung vor rechtskräftiger Abweisung der Klage grundsätzlich nicht in das Handelsregister eingetragen werden dürfen (vgl. dazu Sen.Urt. BGHZ 112, 9) oder ihre Eintragung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits ausgesetzt werden kann (§ 127 FGG), nimmt das Gesetz in Kauf.
  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

    Offensichtliche Unbegründetheit liegt danach vor, wenn sie sich mit hoher Sicherheit vorhersagen lässt, eine Erfolgsaussicht also zweifelsfrei nicht gegeben und eine andere Beurteilung nicht ernsthaft vertretbar ist (vgl. OLG Hamm ZIP 2005, 1457, 1458; OLG Frankfurt AG 2006, 249, 250 und NZG 2007, 310, 311; OLG Karlsruhe WM 2007, 650, 651; s.a. BGHZ 112, 9 = NJW 1990, 2747, 2750).

    Auf Seite der Antragstellerin und ihrer Tochtergesellschaften, der B S GmbH, aber auch der B AG und deren weiteren Tochtergesellschaften sind insbesondere die Synergieeffekte einzustellen, die mit der Durchführung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verbunden sind (vgl. BGHZ 112, 9 = NJW 1990, 2747, 2749; OLG Stuttgart AG 2003, 456, 460; OLG Jena WM 2006, 2258, 2265; OLG Frankfurt AG 2006, 249, 256; OLG Hamm AG 2005, 361, 364).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 7 W 78/06

    Freigabeverfahren nach Klageerhebung gegen Hauptversammlungsbeschluss: Vertretung

    c) Dies entspricht auch der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs, der allerdings die Annahme einer offensichtlichen Unbegründetheit dann nicht für möglich hält, wenn es dazu einer Klärung durch den BGH im Rahmen eines revisionsähnlichen ausgestalteten Rechtsbeschwerdeverfahrens bedarf (Beschluss vom 29.05.2006 - II ZB 5/06 - NJW 2006, 2924, 2925 = BGH Report 2006, 114 = ZIP 2006, 1151, 1152), was dann wohl der Fall sein soll, wenn eine nicht von vorneherein zweifelsfrei zu beantwortende und bisher höchstrichterlich nicht geklärter Rechtsfrage im Raum steht (vgl. BGHZ 112, 9, 23 = NJW 1990, 2774, 2751).
  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94

    Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH

    So entspricht es heute nahezu einhelliger Auffassung, daß unabhängig von Art und Schwere eines Mangels eine einmal eingetragene Verschmelzung grundsätzlich wirksam ist, daß also die übertragene Gesellschaft erloschen und ihr Vermögen auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen ist (K. Schmidt, AG 1991, 131 ff, 133; Martens, AG 1986, 57 ff, 63; Priester, NJW 1983, 1459 ff, 1465; Geßler/Hefermehl/Eckard/Kropp/Grunewald, AktG Kommentar, 13. Lieferung 1991, § 352 a Rdn. 2; vgl. auch BGHZ 112, 9 ff, 17 f; einschränkend Kölner Kommentar zum AktG - Kraft, § 352 a Rdn. 34 ff, 38; dagegen K. Schmidt aaO.).

    Gestritten wird lediglich über die Frage, ob sachliche Mängel des Verschmelzungsvertrages oder der Hauptversammlungsbeschlüsse eine Entschmelzung, eine Rückabwicklung für die Zukunft, zur Folge haben können (so Martens, AG 1986, 57 ff, 63 ff; Kölner Kommentar zum AktG - Kraft, § 352 a Rdn. 2; vgl. auch K. Schmidt, AG 1991, 131 ff, 133 ff; BGHZ 112, 9 ff, 17 f) oder ob sie nur Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen die für die Mängel Verantwortlichen sind (so die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucks. 9/1065, 20; Priester, NJW 1983, 1459 ff, 1465; Geßler/Hefermehl/Eckard/Kropp/Grunewald aaO., § 352 a Rdn. 19 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03

    Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen

    Ein auf die Anteilsbemessung bezogener Gesetzes- oder Satzungsverstoß kann deshalb mit der Anfechtungsklage geltend gemacht werden (vgl. i.e. Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 22 f; vgl. ferner BGHZ 112, 9, 19 zur Anfechtbarkeit eines Verschmelzungsbeschlusses für die Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers nach der insoweit vergleichbaren Rechtslage vor Inkrafttreten des UmwG).
  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 249/90

    Einwand individuellen Rechtsmißbrauchs gegenüber Anfechtungsklage bei

  • KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13

    Beschwerde gegen die Aussetzung eines Vereinsregisterverfahrens auf Austragung

  • BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Löschung der Eintragung einer

  • OLG Karlsruhe, 10.04.2001 - 11 Wx 12/01

    Eingliederung der Aktiengesellschaft - Eintragung des Beschlusses -

  • OLG München, 17.02.2005 - 23 W 2406/04

    Offensichtliche Unbegründetheit der Klage gegen einen Verschmelzungsbeschluss

  • OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01

    Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich;

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01

    Anfechtungsklage gegen einen Umwandlungsbeschluß: Aufhebung der Registersperre

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 6 W 24/08

    Zulässigkeit eines aktienrechtlichen Freigabeantrags nach Eintragung eines

  • OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 78/06

    Kosten der Registereintragung inhaltsgleicher Tatsachen von

  • KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12

    Handelsregistersache: Prüfungsumfang einer sofortigen Beschwerde gegen einen

  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 W 32/01

    Konsequenz der rechtsmissbräuchlichen Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage

  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2007 - 5 O 104/07

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen

  • BGH, 12.10.1992 - II ZR 30/92

    Rückbeziehung einer Verschmelzung auf einen Zeitpunkt vor

  • KG, 20.07.2023 - 22 W 30/23

    Aussetzung der Eintragung der Abberufung und der Berufung eines neuen

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 3 K 1759/06

    Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 47 KStG ohne Änderung der

  • OLG Hamm, 29.07.1992 - 8 W 28/92
  • KG, 21.07.2023 - 22 W 30/23

    Aussetzung eines Anmeldeverfahrens aufgrund eines Geschäftsführerwechsels

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